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   VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.571   

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VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.571 (https://dejure.org/2014,23596)
VG Augsburg, Entscheidung vom 23.07.2014 - Au 6 K 14.571 (https://dejure.org/2014,23596)
VG Augsburg, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - Au 6 K 14.571 (https://dejure.org/2014,23596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Philippinische Staatsangehörige; eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; keine besondere Härte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.571
    Ein entsprechender (konkludenter) Antrag auf Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis ist bereits in der Vorsprache der Klägerin beim Landratsamt am 28. November 2013 im Rahmen der Anhörung zu sehen (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - BVerwGE 134, 124/129).

    Von dieser Regelung sind nur ehebezogene Nachteile erfasst, also Beeinträchtigungen, die mit der ehelichen Lebensgemeinschaft oder ihrer Auflösung zumindest in mittelbarem Zusammenhang stehen, nicht aber sämtliche sonstigen, unabhängig davon bestehenden Rückkehrgefahren (s. dazu ausführlich BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - NVwZ 2009, 1432/1435).

  • VG München, 21.02.2013 - M 12 K 12.4701

    Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis; Eigenständiges Aufenthaltsrecht; Keine

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.571
    Bei dem Begriff der besonderen Härte handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren, unbestimmten Rechtsbegriff (VG München, U.v. 21.2.2013 - M 12 K 12.4701 - juris Rn. 33).

    Ausreichend ist, wenn die Lage eines Ehegatten durch eine Situation der Angst vor physischer oder psychischer Gewalt geprägt ist und daher die Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft als unzumutbar erscheint (VG München, U.v. 21.2.2013 - M 12 K 12.4701 - juris Rn. 33; Göbel-Zimmermann in Huber, Aufenthaltsgesetz, 1. Aufl. 2010 § 31 Rn.14).

  • VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783

    Zulassungsantrag; eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten;

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.571
    Die Beeinträchtigung dieser Belange muss objektiv betrachtet eine gewisse Intensität aufweisen und sich aus Sicht des betroffenen Ehegatten mit Blick auf das Erreichen der Drei-Jahres-Frist als unzumutbar darstellen (BayVGH, B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.259

    Nachträgliche Befristung eines Aufenthaltstitels; Vorliegen einer "besonderen

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.571
    Gelegentliche Ehestreitigkeiten, Auseinandersetzungen, Meinungsverschiedenheiten, grundlose Kritik und Kränkungen, die in einer Vielzahl von Fällen trennungsbegründend wirken, machen für sich genommen noch nicht das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar (BayVGH, B.v. 18.3.2008 - 19 ZB 08.259 - juris Rn. 24).
  • VG Regensburg, 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht nach kurzer Ehe zur Vermeidung einer besonderen

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.571
    (1) Durch § 31 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG soll vermieden werden, dass der nachgezogene Ehegatte "auf Gedeih und Verderb" zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, weil er sonst Gefahr läuft, sein akzessorisches Aufenthaltsrecht zu verlieren (VG Regensburg, B.v. 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 06.03.2006 - 24 C 06.371
    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.571
    Eine besondere Härte i.S. des § 31 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG ist unter anderem anzunehmen, wenn die Ehe wegen physischer oder psychischer Misshandlungen durch den anderen Ehegatten aufgehoben wurde (BayVGH, B.v. 6.3.2006 - 24 C 06.371 - juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.572

    Philippinischer minderjähriger Staatsangehöriger; kein personenberechtigter

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.571
    Am 28. Januar 2011 reiste sie im Wege des Ehegattennachzugs gemeinsam mit ihrem Sohn (Kläger im Verfahren Au 6 K 14.572), der aus einer gescheiterten Beziehung stammt, in die Bundesrepublik Deutschland ein.
  • VG Augsburg, 30.11.2011 - Au 6 K 11.1339

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.571
    Ein besonderer Härtefall ist dabei nicht erst bei schwersten Eingriffen in die persönliche Freiheit des Ehepartners gegeben, eine Beschränkung nur auf "gravierende Misshandlungen" lässt sich nicht rechtfertigen (VG Augsburg, U.v. 30.11.2011 - 6 K 11.1339 - juris Rn. 25).
  • VG Augsburg, 28.03.2018 - Au 6 K 17.1167

    Nachträgliche Befristung der Geltungsdauer einer eheabhängigen

    Die Beeinträchtigung dieser Belange muss objektiv betrachtet eine gewisse Intensität aufweisen und sich aus Sicht des betroffenen Ehegatten mit Blick auf das Erreichen der Drei-Jahres-Frist als unzumutbar darstellen (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2014 - 10 AS 14.1838, 10 AS 14.1837 - NZFam 2014, 1113; B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U.v. 23.7.2014 - Au 6 K 14.571 - juris).
  • VG Augsburg, 24.02.2016 - Au 6 K 15.1467

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Ehegatten nach Aufhebung der

    Die Beeinträchtigung dieser Belange muss objektiv betrachtet eine gewisse Intensität aufweisen und sich aus Sicht des betroffenen Ehegatten mit Blick auf das Erreichen der Drei-Jahres-Frist als unzumutbar darstellen (vgl. BayVGH, B. v. 3.9.2014 - 10 AS 14.1838, 10 AS 14.1837 - NZFam 2014, 1113; B. v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U. v. 23.7.2014 - Au 6 K 14.571 - juris).
  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 10 ZB 14.1768

    Darlegung von Zulassungsgründen; Recht auf Wiederkehr; Besondere Härte

    Bezüglich des behaupteten Anspruchs der Klägers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 34 Abs. 1 Alt. 1 AufenthG hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass der Kläger einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis nicht aus dem Aufenthaltsrecht seiner Mutter ableiten könne, weil jener, wie im Urteil vom 23. Juli 2014 (Au 6 K 14.571) festgestellt, eine Aufenthaltserlaubnis nicht zustehe und somit die Anspruchsvoraussetzung des § 34 Abs. 1 Alt. 1 AufenthG, wonach der personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzen müsse, nicht vorliege.
  • VG Augsburg, 04.02.2015 - Au 6 K 14.1719

    Philippinische Staatsangehörige

    Die hiergegen erhobene Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 23. Juli 2014 abgewiesen (Az. Au 6 K 14.571).
  • VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.572

    Philippinischer minderjähriger Staatsangehöriger; kein personenberechtigter

    Allein personenberechtigt für den Kläger ist dessen Mutter, die Klägerin im Verfahren Au 6 K 14.571.
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